Arbeitsmarktfern
Das Adjektiv arbeitsmarktfern bezeichnet einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen, die im erwerbsfähigen Alter (in der Regel definiert als das Alter zwischen 15 und 64 Jahren) allenfalls sporadisch einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgehen. Die meisten arbeitsmarktfernen Personen sind als „arbeitssuchend“ registriert und werden daher durch Arbeitsmarktstatistiken als Arbeitslose erfasst. Gelegentlich werden auch nicht mehr schulpflichtige Personen als arbeitsmarktfern bezeichnet, die sich nicht als „Arbeitssuchende“ haben registrieren lassen, obwohl sie einen Anspruch auf diesen Status hätten. Das trifft z. B. auf „inaktive NEETs“ zu.
Die Substantivierung Arbeitsmarktferne bezeichnet sowohl arbeitsmarktferne Personen (Singular: der/die Arbeitsmarktferne, ein Arbeitsmarktferner; Plural: die Arbeitsmarktfernen) als auch den Zustand bisher dauerhafter Distanz zum allgemeinen Arbeitsmarkt (ausschließlich die Arbeitsmarktferne im Singular).
Dass eine Person aktuell „arbeitsmarktfern“ ist, zeigt sich vor allem daran, dass es ihr bisher ohne oder trotz Hilfe (seit Längerem) nicht gelungen ist (wenn sie es versucht hat), langfristig auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, bzw. ihre Beschäftigungsfähigkeit in der Gegenwart lange nicht getestet hat.