Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die arbeitsmedizinische Vorsorge wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Die dort gegebene Definition wird häufig auch auf andere Bereiche der Arbeitsmedizin angewandt. Sie entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenkatalog des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
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