Arbeitsvermittler
Die Tätigkeit eines Arbeitsvermittlers ist auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden in Beschäftigung ausgerichtet. Sie kann im öffentlichen oder privaten Auftrag erfolgen. In Deutschland sind die meisten Arbeitsvermittler Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit oder der Jobcenter, die zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung (z. B. Bewerbungscoaching) beauftragen können.
In Deutschland sind Arbeitsvermittler
- im öffentlichen Dienst bei staatlichen Arbeitsvermittlungen wie den lokalen Agenturen für Arbeit, den Jobcentern der Bundesagentur für Arbeit sowie der sog. Optionskommunen beschäftigt,
wobei die Arbeitsvermittler in den Jobcentern persönliche Ansprechpartner (pAp) heißen; oder sie arbeiten
- als Angestellte oder Selbständige bei privaten Arbeitsvermittlungen.
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