Arm (Heraldik)
Der Arm ist in der Heraldik eine gemeine Figur. Es wird der menschliche Arm genommen. Die Darstellung im Wappen kann verschiedene grundsätzliche Formen haben. Der Arm kann einzeln oder auch paarweise im Wappenschild oder darüber, im Oberwappen, sein. Wenn die Armdarstellung vor der Beuge aufhört, wird es als Hand beschrieben.
Ob es ein rechter oder linker Arm ist, legt die Wappenbeschreibung fest; ist aber durch das gewählte Feld und Richtung des Armes im Wappen schon festgelegt, da die innere Handfläche zum Betrachter gerichtet sein soll. Beispiele sind der Stargarder Arm bei der Herrschaft Stargard und das Wappen von Neustrelitz. Hier könnte die Wappenbeschreibung so lauten: Im rechten roten Feld ein wachsender silberner Arm mit Ärmel am Spalt, eine fliegende Schleife am Saum, in der Hand ein goldener diamantenbesetzter Ring ... Weiteres Beispiel ist das Wappen vom Bistum Graz-Seckau.
Gehäuft tritt diese Wappenfigur in der englischen Heraldik und auf rheinischen und lothringischen Wappen auf.