Artikel 299 (türkisches Strafgesetzbuch)
In Artikel 299 des türkischen Strafgesetzbuchs (tStGB) ist die Beleidigung (hakaret) des Präsidenten der Republik Türkei gesondert unter Strafe gestellt. Dem Staatsoberhaupt wird ein gegenüber Art. 125 tStGB im Strafrahmen verschärfter Ehrenschutz gewährt. Absatz 2 sieht eine Straferhöhung bei Beleidigungen mit Öffentlichkeitsbezug vor. Zur Strafverfolgung bedarf es der Ermächtigung des Justizministers (Absatz 3).
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