Arzneibuch

Ein Arzneibuch (frühmittelhochdeutsch arzenîbuoch, mittelhochdeutsch arzetbuoch; Lehnübersetzung von mittellateinisch liber medicinalis [„Medizinbuch“]: Bezeichnet wurden mit dieser Form der Gebrauchsliteratur praxisbezogene „heilkundliche Kompendien umfassender Indikation, zusammengesetzt aus Rezepten bzw. Kurztraktaten“), auch als Pharmakopöe (wie lateinisch gleichbedeutend Pharmacopoea aus griechisch pharmakopoieĩn ‚Arzneien zubereiten‘), im 16. Jahrhundert auch Dispensatorium, bezeichnet, ist eine Sammlung anerkannter oder anerkannt gewesener pharmazeutischer Regeln über die Qualität, Prüfung, Lagerung und Bezeichnung von Arzneimitteln und die bei ihrer Herstellung und Prüfung verwendeten Stoffe, Materialien und Methoden.

Pharmaziegeschichtlich unterscheidet man:

  • Amtliche Arzneibücher bzw. moderne Pharmakopöen als für den Apothekenbetrieb und die industrielle Arzneimittelfertigung geltende Standardwerke bzw. Vorschriftenbücher. Sie beruhen auf einem gesetzgeberischen Akt und sind verbindlich gültig.
  • Rezeptarien (auch Rezeptbücher): Die beschriebenen Regeln beruhen auf Übereinkunft zwischen Heilberufsgruppen. Dazu gehören auch Arzneibücher zu Tierarzneimitteln (Tierarzneibücher). Als von anerkannten Methoden auch unabhängig bestehend können davon sogenannte Volksarzneibücher unterschieden werden. Zudem kann bei den meist für den praktischen Gebrauch bestimmten Schriften unterschieden werden zwischen Vollrezept-Sammlungen (Antidotarien) und Kurzrezept-Sammlungen (Rezeptarien).

Diese Unterscheidung ist unabhängig vom tatsächlichen Titel eines Arzneibuches.

Laienmedizinische „Arzneibüchern“ (mit Hausarzneien) finden sich etwa in der Hausväterliteratur (als Hausarzneibuch).

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