Arzneipflaster
Ein Arzneipflaster (auch Heilpflaster oder Kataplasma; lateinisch Emplastrum', von altgriechisch ἔμπλαστρον émplastron „das Eingeknetete“, „das Eingeschmierte“, Pflaster im Sinne von „äußerliche Anwendung eines Wirkstoffes“, auch im Sinne von Pflaster, Schmiersalbe oder Liniment) bezeichnet heute unter anderem eine flexible, klebende pharmazeutische Zubereitung zum Auflegen auf die Haut, das einen oder mehrere Arzneistoffe enthält. Moderne Arzneipflaster bestehen aus einer wirkstoffhaltigen Klebstoffbasis, die sich als einheitliche Schicht auf einem geeigneten Träger aus natürlichem oder synthetischem Material ausbreitet. Die Klebeschicht wird von einer Schutzfolie abgedeckt, die vor dem Aufbringen des Pflasters auf die Haut entfernt wird.
Bereits im Mittelalter wurden arzneiliche Wirkstoffe auch als Salbe oder Paste verarbeitet auf das Trägermaterial aufgebracht. Ursprünglich wurde dabei als Pflaster (etwa im Buch von guten Pflastern und Salben) sowohl das mit dem Arzneimittel bestrichene (Verband-)Material als auch die auf das Verbandsmaterial aufzubringende Arzneimittelmasse (oft ein dickflüssiger Heilmittelbrei) bezeichnet. Die ursprüngliche Absicht einer systemischen Wirkung der traditionellen Pflastertherapie tritt mit der Anwendung der in den 1970er Jahren eingeführten transdermalen Pflaster (TTS-transdermale therapeutische System) wieder zu Tage.