Atemschutzgeräteträger
Als Atemschutzgeräteträger (in Deutschland AGT, in der Schweiz offiziell ASGT, bei den österreichischen Feuerwehren ATS abgekürzt) bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch als auch ausbildungsbezogen geeignet sind, ein Atemschutzgerät (üblicherweise: Pressluftatmer, Kreislaufgerät oder nur Atemschutzmaske mit Atemschutzfilter) zu tragen. Diese Geräte sollen bei Arbeiten beziehungsweise Einsätzen verhindern, dass reizende oder gar giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege und somit in den Blutkreislauf geraten. Atemschutzgeräteträger sind in den meisten Fällen erkennbar, durch ein auf ihrem Helm abgebildeten „A“ oder roten Punkt. Der erforderliche Atemschutzgeräteträger-Lehrgang ist in den meisten Organisationen ab dem achtzehnten Lebensjahr absolvierbar.