Außenbürgerschaft

Als Außenbürgerschaft (mancherorts auch als Landbezirk bezeichnet) wurde insbesondere im Bergischen Land und dem Rheinland das ländliche Umland einer Stadt mit seinen Höfen, Wohnplätzen und Kotten bezeichnet, das zwar in der Regel eine gemeinsame Verwaltung und einen ungetrennten Haushalt mit der Stadt besaß, dennoch eine eigene statistische Einheit darstellte und nicht originärer Teil der Stadt war. Die Bewohner der Außenbürgerschaft wurden auch als Außenbürger bezeichnet. Außenbürgerschaften sind ab dem Mittelalter belegt.

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