Außenlandung

Eine Außenlandung bezeichnet die Landung eines Luftfahrzeuges außerhalb eines Flugplatzes.

Auch ein Abweichen von bestimmten flugplatzbetrieblichen Regelungen (Start- und Landebahnen, Betriebsstunden, Betriebsbeschränkungszeiten) wird als Außenlandung bezeichnet.

In Staaten mit Flugplatzzwang stellt die Landung an einem Flugplatz die Regel dar, die Außenlandung ist die Ausnahme.

Befugte Außenlandungen sind insbesondere Notlandungen, Sicherheitslandungen, im Vorfeld genehmigte Außenlandungen, Landungen zur Rettung von Personen, Landungen wenn der Ort der Landung infolge der Eigenschaften des Luftfahrzeugs nicht vorausbestimmbar ist (etwa bei Motorseglern, Segelflugzeugen, Hängegleitern oder Gleitschirmen und Ballons) sowie weitere erlaubnisfreie Außenlandungen nach den jeweiligen nationalstaatlichen Vorschriften.

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