Aufführungsrecht

Das Aufführungsrecht bezeichnet im Urheberrecht das ausschließliche Recht des Urhebers, über das Ob und Wie von Aufführungen seines Werkes zu entscheiden. Es gehört zu dem Bündel an Verwertungsrechten, die einem Urheber exklusiv zustehen. Ein Aufführungsrecht ist in den allermeisten Ländern der Welt anerkannt, bleibt in den Urheberrechtsgesetzen einiger Länder jedoch ungenannt, weil es als Bestandteil eines breiter gefassten (Wiedergabe)rechts gesehen wird. Konventionsrechtlich ist das Aufführungsrecht in allen zentralen internationalen Urheberrechtsabkommen vorgesehen.

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.