Aufklärungsrüge
Die Aufklärungsrüge ist ein Begriff aus dem deutschen Strafprozessrecht. Der Revisionsführer erhebt hierbei im Rahmen der Revision die Rüge, der Tatrichter habe seine Verpflichtung zur vollständigen Wahrheitserforschung gem. § 244 Absatz 2 StPO (Amtsaufklärungspflicht) verletzt, weil er von sich aufdrängenden weiteren Beweismitteln keinen Gebrauch gemacht habe und deshalb zu einem möglicherweise falschen Beweisergebnis gelangt sei.
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