Auflage (Zivilrecht)

Als Auflage bezeichnet man im deutschen Zivilrecht eine Willenserklärung, die bei einseitigen oder nur einseitig verpflichtenden Rechtsgeschäften hinzutritt und nach der ein anderer zu einer Leistung verpflichtet sein soll. Sie ist Ausdruck der Vertragsfreiheit.

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