Richtlinie 95/16/EG über Aufzüge

Die Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 über Aufzüge ist ein zentraler Rechtsakt der Europäischen Union, der darauf abzielt, die Sicherheitsstandards für Aufzugsanlagen innerhalb des europäischen Binnenmarktes zu harmonisieren. Diese Richtlinie, auch bekannt als Aufzugsrichtlinie, wurde entwickelt, um den freien Warenverkehr im Bereich der Aufzüge und deren Sicherheitsbauteile zu erleichtern und ein hohes Sicherheitsniveau für Benutzer und Wartungspersonal zu gewährleisten.


Richtlinie 95/16/EG

Titel: Richtlinie 95/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 1995 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Aufzugsrichtlinie
Geltungsbereich: EU
Rechtsmaterie: Arbeitsschutzrecht, Gefahrenabwehrrecht
Grundlage: Artikel 100a EGV
Verfahrensübersicht: Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Inkrafttreten: 27. September 1995
Anzuwenden ab: 1. Juli 1999
In nationales Recht
umzusetzen bis:
1. Januar 1997
Umgesetzt durch: Deutschland
Aufzugsverordnung
Österreich
u. a. Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008
Ersetzt durch: Richtlinie 2014/33/EU
Außerkrafttreten: 20. April 2016
Fundstelle: ABl. L 213 vom 7.9.1995, S. 1–31
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union
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