Ausflaggung
Unter Ausflaggung ist in der Schifffahrt der Wechsel der Nationalflagge zu verstehen, ohne dass sich die Eigentumsverhältnisse am Schiff ändern. Gegenbegriffe sind Rückflaggung und Einflaggung.
In diesem Zusammenhang wird eine Nationalflagge, deren Verwendung wesentliche Kosteneinsparungen ermöglicht, als Billigflagge bezeichnet, und der entsprechende Staat als Billigflaggenstaat.
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