Aussagedelikt
Bei den Aussagedelikten handelt es sich um Delikte, die das falsche Aussagen vor Gericht unter Strafe stellen. Entsprechende Regelungen gibt es in zahlreichen Rechtsordnungen.
Im deutschen Strafrecht handelt es sich um Straftatbestände, die eine Verletzung der Pflicht einer Partei, eines Zeugen oder Sachverständigen zur wahrheitsgemäßen Aussage bzw. unparteiischen und gewissenhaften Gutachtenerstattung beinhalten. Systematisch sind sie den Straftaten gegen die Rechtspflege zuzuordnen. Die Delikte sind im 9. Abschnitt - Falsche uneidliche Aussage und Meineid (§ 153 bis § 162) des Strafgesetzbuchs enthalten.
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