Aussegnung (Trauerritus)
Die Aussegnung bezeichnet in der evangelischen Liturgie eine Andacht, bei der der Sterbende oder der Verstorbene noch einmal gesegnet wird. Früher und regional kam und kommt auch die Bezeichnung Einsegnung vor. Sie war von ihrem Ursprung her der erste von drei Teilen der kirchlichen Bestattung, wenn die Bestattung bald nach dem Tod vorgenommen wurde. Jedoch ist die Aussegnung heute, sofern sie stattfindet, davon zeitlich entkoppelt. Die Eröffnung der früher üblichen dreiteiligen evangelischen Bestattung im Trauerhaus wird nur noch selten durchgeführt und wenn, dann meist in ländlichen Gegenden.
Der Aussegnung entspricht in der römisch-katholischen Kirche eine „Verabschiedung“ im Sterbehaus vor der Überführung des Toten zur Aufbahrung, ein kurzer Gebetsgottesdienst, der regional auch „Aussegnung“ genannt wird.
Die Aussegnungsfeier findet im Sterbezimmer statt, im Krankenhaus, Hospiz oder Altenheim auch in einem gesonderten Aufbahrungsraum. Je nach Möglichkeit kann der Raum mit einem Kreuz und einer Kerze gottesdienstlich gestaltet werden.