Aussetzung (Strafrecht)

Die Aussetzung ist der Straftatbestand, einen Menschen in eine hilflose Lage zu versetzen oder ihn pflichtwidrig in einer solchen im Stich zu lassen und ihn hierdurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung zu bringen. Im Strafrecht Deutschlands ist die Aussetzung im 16. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs (StGB) in § 221 geregelt. Der Tatbestand bezweckt den Schutz von Leib und Leben Hilfsbedürftiger vor Gefährdungen. Die Aussetzung zählt zu den konkreten Gefährdungsdelikten.

Für die Aussetzung kann eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Bei einer Aussetzung Neugeborener spricht man auch von Kindesweglegung.

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