Aussonderungsrecht

Aussonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht und beschreibt das Recht zur Ausgliederung von Gegenständen, weil sie nicht zur Insolvenzmasse gehören. Die Aussonderung findet Anwendung, wenn Gegenstände der Gesamtmasse hinzugerechnet wurden, die nicht im Eigentum des Schuldners, sondern eines Dritten stehen.

Zur Aussonderung autorisiert im Sinne von § 47 InsO ist der zum Besitz berechtigte Eigentümer. Er ist kein Insolvenzgläubiger.

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