Autonomous Diver
Der Autonomous Diver (englisch für Autonomer Taucher) beschreibt Minimalanforderungen an eine Grundausbildung und Brevetierung für Gerätetaucher, die in der internationalen Norm ISO 24801-2 und der entsprechenden Europäischen Norm EN 14153-2 festgelegt sind. Verschiedene Tauchorganisationen bieten eine Tauchausbildung an, die die Anforderungen des Autonomous Diver erfüllen. Ein Brevet (Tauchschein), das dem Autonomous Diver entspricht, berechtigt zum selbständigen Tauchen mit einem Tauchpartner im offenen Wasser. Die meisten Tauchorganisationen empfehlen eine Tauchtiefe von 18 oder 20 Metern nicht zu überschreiten. Nach dem erfolgreichen Abschluss einer mit dem Autonomous Diver gleichwertigen Ausbildung, kann das Gelernte in Spezialkursen, einer mit dem Dive Leader (nach ISO 24801-3) äquivalenten Ausbildung oder einer der nicht normierten Zwischenstufen vertieft und erweitert werden.
Vor einer Grundtauchausbildung zum Taucher und danach in regelmäßigen Abständen, sollte sich ein Taucher einer Tauchtauglichkeitsuntersuchung bei einem Tauchmediziner unterziehen. In einigen Ländern ist eine solche Untersuchung gesetzlich vorgeschrieben und gilt in vielen Tauchschulen als Voraussetzung für jede Ausbildung. Da es sich bei den gängigen Brevetierungen für Sporttaucher nicht um amtliche Dokumente handelt, haben sie lediglich Empfehlungscharakter. Trotzdem ist ein Tauchbrevet, das dem Autonomous Diver entspricht sowie ein ärztliches Attest auf vielen Tauchbasen die minimale Voraussetzung, um Tauchausrüstung ausleihen zu können und auf geführte Tauchgänge mitgenommen zu werden. In einigen Ländern (z. B. in Australien) wird durch Gesetze der Nachweis einer abgeschlossenen Grundtauchausbildung von jedem Taucher gefordert.
Einige Tauchorganisationen bieten eine zusätzliche dem Supervised Diver (nach ISO 24801-1) entsprechende Ausbildungs- und Brevertierungs-Stufe an, die meist nur die Inhalte der Autonomous Diver-Ausbildung über zwei Kurse verteilt und nicht zum selbstständigen Tauchen berechtigt.