Böhmische Landesämter

Die Landesämter im Königreich Böhmen gingen aus den Hofämtern der Krone hervor. Ursprünglich besetzten die Könige diese Ämter nach eigenem Belieben, und die Inhaber hatten dem Monarchen bei der Besorgung seines Haushalts, der Verwaltung der königlichen Güter und der Regierung des Landes zu dienen.

Als die Macht des Königtums infolge der hussitischen Revolution verfiel, wandelte sich der Charakter dieser Ämter, sie wurden zu Landesämtern, die der König nur mehr unter Berücksichtigung der Wünsche der Landstände besetzen konnte. Die ständischen Amtsträger agierten zunehmend unabhängiger vom Landesherren, und die Landesämter wurden zu wichtigen Machtinstrumenten des böhmischen Adels, vor allem des böhmischen Hochadels. Die einzelnen Ämter wurden in der so genannten Vladislavschen Landesordnung von 1500 benannt. Dort ist auch verzeichnet, welcher der beiden adeligen Stände Anspruch auf die Besetzung hatte.

Folgende Landesämter existierten im 15. und 16. Jahrhundert:

LandesamtHauptaufgabeBesetzung
OberstburggrafVerwaltung des HradschinMitglied des Herrenstands
BurggrafHauptmann auf der Burg KarlštejnMitglied des Ritterstands
Burggraf von Glatzköniglicher Beamter bzw. Statthalter des Königs auf der Burg in Glatzhäufig Mitglieder des hohen böhmischen Adels
OberstkanzlerLeitung der HofkanzleiMitglied des Herrenstands
VizekanzlerStellvertreter d. OberstkanzlersHerren- oder Ritterstand
OberstlandkämmererVerwaltung des Kammerguts, Böhmische KammerMitglied des Herrenstands
UnterkämmererSteuerwesenMitglied des Ritterstands
OberstlandhofmeisterVerwaltung des königl. HaushaltsMitglied des Herrenstands
OberstlandrichterVorsitz beim LandrechtMitglied des Herrenstands
UnterlandrichterStellvertreter des OberstlandrichtersMitglied des Ritterstands
OberstlandschreiberVorsteher der Kanzlei des LandrechtsMitglied des Ritterstands
Oberstmarschall
OberlandeshauptmannStatthalter des böhmischen Königs in Schlesien (bis 1741)Mitglied des Fürstenstandes

Wie es für das Mittelalter typisch war, gab es keine klaren Aufgabenbeschreibungen und Kompetenzabgrenzungen zwischen den Landesämtern. Es hing von den jeweiligen Amtsinhabern und der politischen Situation ab, wie weit die Macht der einzelnen Amtsträger reichte. So hatte Anfang des 16. Jahrhunderts der Oberstburggraf Zdeniek Lev von Rosental, eindeutig die führende Position, während in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts der Oberstkanzler das größte Gewicht hatte.

Die Inhaber der böhmischen Landesämter waren keine Behördenchefs oder Minister im modernen Sinne. Das für die Erfüllung ihrer Aufgaben notwendige Personal mussten sie zum Teil selbst anstellen und besolden. Nur die Hofkanzlei verfügte über festes Personal und war wie eine Behörde organisiert. Ebenso wenig bildeten die böhmischen Landesoffiziere, wie man die ständischen Amtsträger auch nannte, ein kollegiales Regierungsorgan. Vielmehr agierten sie ziemlich unabhängig voneinander.

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