Bündnisfall

Der Bündnisfall (lat. Casus Foederiscasus: der Fall, foedus: das Bündnis) ist in der diplomatischen Sprache eine Lage, in der eine von einem Staat aufgrund eines militärischen Beistandsvertrages eingegangene Verpflichtung wirksam wird, in einen Krieg einzutreten, den der jeweilige Bündnispartner führt, bzw. einen Krieg zum Schutze dieses Partners zu beginnen. Eine solche Möglichkeit der kollektiven Verteidigung wird in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen explizit vorgesehen, bis der UN-Sicherheitsrat angemessene Maßnahmen trifft.

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