Bürgerblock-Regierung
Unter Bürgerblock-Regierung verstand man in der Weimarer Republik Regierungskoalitionen, an denen DDP, Zentrum, BVP, DVP und DNVP – oder zumindest die Mehrzahl dieser Parteien – beteiligt waren.
Am 15. Januar 1925 kam es zur ersten Bildung dieser Koalition unter Reichskanzler Hans Luther. Am 29. Januar 1927 stellte Reichskanzler Wilhelm Marx das zweite Kabinett dieser Art auf. In der Bundesrepublik Deutschland wurden vereinzelt CDU/CSU/FDP-Koalitionen so bezeichnet. Der gängige Begriff allerdings ist „Mitte-rechts-Regierung“ oder „bürgerliche Regierung“, da die SPD bei dieser Zusammenstellung außen vor bleibt.
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