Baader-Befreiung
Als Baader-Befreiung wird die gewaltsame Befreiung Andreas Baaders aus der Haft am 14. Mai 1970 in West-Berlin bezeichnet. Sie gilt als Geburtsstunde der linksextremen Terrororganisation Rote Armee Fraktion (RAF). Sie wurde von einer Gruppe um Baaders Partnerin Gudrun Ensslin und seinen Rechtsanwalt Horst Mahler geplant und von sechs Personen ausgeführt: Gudrun Ensslin, Irene Goergens, Ingrid Schubert, Astrid Proll, Ulrike Meinhof und einem unbekannten Mann. Irrtümlich der Beteiligung verdächtigt wurde anfangs Peter Homann; dem späteren Angeklagten Hans-Jürgen Bäcker konnte keine Beteiligung nachgewiesen werden.
Im Juni 1970 erschien in der Agit 883, einer in West-Berlin erscheinenden anarchistischen Zeitschrift, die erste öffentliche programmatische Erklärung der RAF, der Text „Die Rote Armee aufbauen!“, in dem die Gründung der Gruppe verkündet wurde. Die Baader-Befreiung war die erste Straftat der später sogenannten „Rote Armee Fraktion“ mit Schusswaffen. Bei einem Schusswechsel mit Baaders Bewachern verletzte der unbekannte Beteiligte den Angestellten Georg Linke lebensgefährlich und zwei Polizisten leicht. Damit begann ein jahrzehntelanger Linksterrorismus in der Bundesrepublik. In der Konfrontation zwischen RAF und Staatsgewalt verloren bis zur Selbstauflösung der RAF 1998 über 60 Menschen ihr Leben.