Barron v. Baltimore
Barron v. Baltimore war ein Präzedenzfall, in dem der Oberste Gerichtshof im Jahr 1833 entschied, dass die U.S. Bill of Rights im Verhältnis zwischen Bürgern und Bundesstaaten nicht anwendbar ist, also dass Bürgern nur die Bürgerrechte zustehen, die ihnen der jeweilige Staat zutritt. Dies wurde später durch Anwendung des im 14. Zusatzartikel verankerten Rechtsstaatsprinzips (due process) umgangen.
Barron v. City of Baltimore (John Barron, survivor of John Craig, for the use of Luke Tiernan, Executor of John Craig v. The Mayor and City Council of Baltimore) | |
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Verhandelt: | 11. Februar 1833 |
Entschieden: | 16. Februar 1833 |
Name: | John Barron, Erbe des John Craig, im Namen des Luke Tiernan als Testamentsvollstrecker des John Craig v. Bürgermeister und Stadtrat von Baltimore |
Zitiert: | 32 U.S. 243 (1833) |
Sachverhalt | |
Der Kläger war Eigentümer eines Kai. Er machte einen Schadenersatzanspruch geltend, da bei städtischen Bauarbeiten der Fluss verschiedener Gewässer so verändert wurde, dass sich in der Nähe des Kais Sandbänke bildeten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht wurde. | |
Entscheidung | |
Die Regierung eines Gliedstaates ist nicht an die Auflage des 5. Verfassungszusatzes gebunden, bei Enteignungen eine angemessenen Abfindung zu leisten. | |
Besetzung | |
Vorsitzender: | John Marshall |
Beisitzer: | William Johnson · Gabriel Duvall · Joseph Story · Smith Thompson · John McLean · Henry Baldwin |
Positionen | |
Mehrheitsmeinung: | John Marshall |
Angewandtes Recht | |
Bill of Rights, 5. Verfassungszusatz | |
Aufgehoben durch | |
de facto aber nicht de jure 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten |
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