Barron v. Baltimore

Barron v. Baltimore war ein Präzedenzfall, in dem der Oberste Gerichtshof im Jahr 1833 entschied, dass die U.S. Bill of Rights im Verhältnis zwischen Bürgern und Bundesstaaten nicht anwendbar ist, also dass Bürgern nur die Bürgerrechte zustehen, die ihnen der jeweilige Staat zutritt. Dies wurde später durch Anwendung des im 14. Zusatzartikel verankerten Rechtsstaatsprinzips (due process) umgangen.

Barron v. City of Baltimore (John Barron, survivor of John Craig, for the use of Luke Tiernan, Executor of John Craig v. The Mayor and City Council of Baltimore)
Verhandelt: 11. Februar 1833
Entschieden: 16. Februar 1833
Name: John Barron, Erbe des John Craig, im Namen des Luke Tiernan als Testamentsvollstrecker des John Craig v. Bürgermeister und Stadtrat von Baltimore
Zitiert: 32 U.S. 243 (1833)
Sachverhalt
Der Kläger war Eigentümer eines Kai. Er machte einen Schadenersatzanspruch geltend, da bei städtischen Bauarbeiten der Fluss verschiedener Gewässer so verändert wurde, dass sich in der Nähe des Kais Sandbänke bildeten, sodass das Wasser für die meisten Schiffe zu seicht wurde.
Entscheidung
Die Regierung eines Gliedstaates ist nicht an die Auflage des 5. Verfassungszusatzes gebunden, bei Enteignungen eine angemessenen Abfindung zu leisten.
Besetzung
Vorsitzender: John Marshall
Beisitzer: William Johnson · Gabriel Duvall · Joseph Story · Smith Thompson · John McLean · Henry Baldwin
Positionen
Mehrheitsmeinung: John Marshall
Angewandtes Recht
Bill of Rights, 5. Verfassungszusatz
Aufgehoben durch
de facto aber nicht de jure 14. Zusatzartikel zur Verfassung der Vereinigten Staaten
This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.