Bauart (Bauwesen)
Bauart bezeichnet in Deutschland nach § 2 Abs. 11 der Musterbauordnung (MBO) das „Zusammenfügen von Bauprodukten zu baulichen Anlagen oder Teilen von baulichen Anlagen.“
Laut DIBt umfasst der Begriff auch die „Planung, Bemessung und Ausführung einer baulichen Anlage.“
Abzugrenzen von der Bauart ist der Bausatz, der von der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO oder BauproduktenVO) Art. 2 Ziff. 2. als ein Bauprodukt definiert wird, „das von einem einzigen Hersteller als Satz von mindestens zwei getrennten Komponenten, die zusammengefügt werden müssen, um ins Bauwerk eingefügt zu werden, in Verkehr gebracht wird.“
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