Bauvorbescheid

Als Bauvorbescheid oder Vorbescheid bezeichnet man im öffentlichen Baurecht eine vor Einreichung eines Bauantrags beantragte verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können (§ 73 der Niedersächsischen Bauordnung).

Besonders häufig bezieht er sich nur auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Vorhabens (sog. Bebauungsgenehmigung) oder auf die Frage, ob eine bestimmte Art oder ein bestimmtes Maß der baulichen Nutzung zulässig ist. Die Bauordnungen der deutschen Bundesländer normieren den Bauvorbescheid unterschiedlich. Wie die Teilbaugenehmigung und die Baugenehmigung ist der Vorbescheid jedoch einheitlich ein feststellender Verwaltungsakt, der aber (noch) nichts gestattet. Auf einen Vorbescheid und die Baugenehmigung besteht bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen ein Rechtsanspruch, eine Teilbaugenehmigung steht dagegen im Ermessen der Baubehörde.

Der erforderliche Antrag wird Bauvoranfrage oder Bauanfrage genannt.

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