Bauvorlageberechtigung
Die Bauvorlageberechtigung in Deutschland ist erforderlich, um Genehmigungsplanungen für die Änderung bzw. Errichtung sowie den Abbruch von Bauwerken als verantwortlicher Planfertiger unterzeichnen zu dürfen. Der bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasser ist für deren Inhalt öffentlich-rechtlich verantwortlich.
Die Bauvorlageberechtigung wird durch Bauordnungen nach Landesrecht geregelt, dadurch können sich landesspezifische Ausprägungen ergeben.
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