Bayerische Forstverwaltung
Die Bayerische Forstverwaltung (bis 2005: Bayerische Staatsforstverwaltung) ist eine Sammelbezeichnung für die Behörden, die in Bayern im Bereich der Forstverwaltung tätig sind. Auf der Grundlage des Bayerischen Waldgesetzes (BayWaldG) stellt sie eine ordnungsgemäße und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder sicher und unterstützt die Weiterentwicklung des Sektors Forst und Holz. Im Dialog mit Waldbesitzern, Bürgern und gesellschaftlichen Interessengruppen vermittelt sie im Spannungsfeld der Interessen und erarbeitet sachgerechte Lösungen für die Politik. Die Beschäftigten der Bayerischen Forstverwaltung sind bei Ausübung der Forstaufsicht (Art. 29 BayWaldG) und bei anderen hoheitlichen Aufgaben an der von ihnen getragenen Dienstkleidung erkennbar.