Bayerisches Landtagswahlsystem

Das bayerische Landtagswahlsystem dient der Bestellung der derzeit mindestens 180 Sitze des bayerischen Parlaments. Die Bayerische Verfassung (in Art. 14 Abs. 1 BV) sowie das Bayerische Landeswahlgesetz (LWG) sehen hierbei ein so genanntes „verbessertes Verhältniswahlrecht“ vor. Anders als bei Bundestagswahlen sind Erst- und Zweitstimmen für die proportionale Verteilung der Sitze auf die Parteien gleichwertig.

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