Bedingte Strafnachsicht

Unter bedingter Strafnachsicht wird im österreichischen Strafrecht die Entscheidung eines Gerichts verstanden, eine verhängte Strafe für eine bestimmte Zeit („Probezeit“) nicht oder nur zum Teil („teilbedingt“) zu vollstrecken. So wird entweder die gesamte Strafe oder ein Teil davon bedingt nachgesehen. Während der Probezeit hat der Verurteilte die Gelegenheit, das in ihn gesetzte Vertrauen zu rechtfertigen. Wird er innerhalb der Probezeit nicht rückfällig, wird die Strafe endgültig nachgesehen, d. h. nicht vollstreckt.

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