Entstellung (Urheberrecht)
Die Entstellung ist eine Form der Urheberrechtsverletzung durch Veränderung oder missbräuchliche Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes.
Der Urheber hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seines Werkes zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten geistigen oder persönlichen Interessen am Werk zu gefährden (§ 14 UrhG). Das Entstellungsverbot gehört im Urheberrecht nicht zu den Verwertungsrechten, sondern zu den unveräußerlichen Urheberpersönlichkeitsrechten.
Verboten werden können auch indirekte Eingriffe als andere Beeinträchtigung, z. B. wenn das Werk in einen Sachzusammenhang gebracht wird, der den berechtigten Interessen des Urhebers zuwiderläuft.
Nur eingeschränkt gilt der Entstellungsschutz für Urheber von Filmwerken. Diese können gemäß § 93 UrhG hinsichtlich der Herstellung und Verwertung des Filmwerkes nur gröbliche Entstellungen oder andere gröbliche Beeinträchtigungen ihrer Werke oder Leistungen verbieten. Hingegen hat der Filmhersteller das Recht, jede Entstellung oder Kürzung des Bildträgers oder Bild- und Tonträgers zu verbieten, die geeignet ist, seine berechtigten Interessen an diesem zu gefährden (§ 94 UrhG).