Befund (Sachverständiger)

Der Sachverständige erstattet in seinem Gutachten einen Befund. Der Befund ergibt sich aus den Erhebungen (Feststellungen und Beschreibungen) durch die zuvor erfolgte Befundaufnahme. Aufgrund des Befundes kann der Sachverständige erst zur Sachfrage, die das Gericht oder eine Behörde an ihn gestellt hat, eine verbindliche fachliche Auskunft geben.

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