Beichtgeheimnis

Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert und ist seitdem im römisch-katholischen Kirchenrecht verankert. Im Bereich der evangelischen Kirchen differenziert man zwischen dem Seelsorgegeheimnis und dem Beichtgeheimnis.

Der heilige Johannes Nepomuk gilt als Schutzpatron des Beichtgeheimnisses. Zu seinen Attributen gehört folglich eine Zunge. Römisch-katholische Priester, die ihr Leben als Märtyrer hauptsächlich oder allein um des Schutzes des Beichtgeheimnisses willen verloren, sind unter anderen Henry Garnet († 1606), Johannes Sarkander († 1620), Andreas Faulhaber († 1757), Pedro Marieluz Garcés († 1825), Felipe Císcar Puig († 1936) und Hermann Josef Wehrle († 1944 in Berlin-Plötzensee).

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. Additional terms may apply for the media files.