Beitragsfreistellung
Als Beitragsfreistellung bezeichnet man den Verzicht von Vereinen, Verbänden, Parteien, Versicherungen etc. auf Beitragszahlungen von Mitgliedern oder Kunden, der vielerlei Gründe haben kann.
Eine Freistellung erfolgt meist auf Antrag, die Bedingungen dafür sind in der Satzung oder in Allgemeinen Versicherungsbedingungen der zu regelnden Materie festgelegt. Zumeist spielen soziale Aspekte eine Rolle für die Beitragsfreistellung. Diese können vorübergehender Natur sein, da sie mit einer Aufhebung rückgängig gemacht werden können.
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