Beitragszeit

Die Beitragszeit ist eine rentenrechtliche Zeit in der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung, für die ein Pflichtbeitrag oder ein freiwilliger Beitrag gezahlt worden ist oder für die ein Beitrag als gezahlt gilt (fiktive Beitragszeit, § 55 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI).

Ein Versicherter muss eine bestimmte Anzahl von Beitragszeiten zurückgelegt haben, um überhaupt Leistungen der Rentenversicherung (Renten, Leistungen zu Teilhabe) beanspruchen zu können (Erfüllung der Wartezeit). Je höher die Beiträge sind und je mehr Beiträge gezahlt werden, desto höher ist die Rente.

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