Belgische Staatsbürgerschaft

Die belgische Staatsbürgerschaft (nationalité belge bzw. holl.: nationaliteit) ist die Staatsangehörigkeit des Königreichs Belgien. Erworben wird sie in den meisten Fällen dadurch, dass der Betroffene mindestens einen belgischen Elternteil hat (Abstammungsprinzip). Das Geburtsortsprinzip (ius soli) wird im Königreich Belgien nur in Ausnahmefällen angewendet. Eine Einbürgerung als „Staatsangehörigkeitserklärung“ genehmigt nach Antrag die Staatsanwaltschaft (procureur). Die Staatsangehörigkeit kann auch durch Parlamentsbeschluss als „Naturalisation“ erlangt werden. Diese Möglichkeit wurde stark eingeschränkt, der Verwaltungsweg ist die Norm. Eine vereinfachte Prozedur war die „Option.“ Sie galt zum Beispiel für Menschen, die im Königreich Belgien geboren wurden und zusätzlich bestimmte Bedingungen erfüllen. Sie wurde durch die „Erklärung“ obsolet. Das moderne belgische Staatsbürgerschaftsrecht will vielen Fallkonstellationen Rechnung tragen und ist dadurch im internationalen Vergleich detailverliebt und komplex.

Der Besitz der Staatsangehörigkeit wird mit dem Nachweis zur belgischen Staatsangehörigkeit, einem Reisedokument oder dem belgischen Personalausweis nachgewiesen. Staatsangehörigkeitsnachweise stellt die Wohnsitzgemeinde aus. Alle Belgier sind seit 1992 auch EU-Bürger.

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