Bergrechtliche Gewerkschaft

Eine Gewerkschaft im bergrechtlichen Sinne war eine Gemeinschaft von Interessenten, die sich zusammengeschlossen hatten, um in einem umgrenzten Bereich auf eigene Rechnung Bergbau zu betreiben. Sie war nach heutigen Maßstäben eine Kapitalgesellschaft. Die Gewerkschaft wurde als Rechtsform für ein Bergbauunternehmen fast ausschließlich nur im deutschen Bergbau angewendet, im Ausland war diese Gesellschaftsform kaum bekannt.

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