Berlin-Klausel
Die Berlin-Klausel war eine in den meisten bis 1990 erlassenen deutschen Bundesgesetzen enthaltene Klausel, die im Zuge der deutschen Wiedervereinigung gegenstandslos geworden ist. In seit 1990 erlassenen Gesetzen ist sie daher nicht mehr enthalten. In Gesetzen älteren Datums wird sie aus verfassungshistorischen Gründen dokumentierend beibehalten.
Laut dem Handbuch der Rechtsförmlichkeit (2008) des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) „sollte sie bei Gelegenheit der nächsten Änderung des Stammgesetzes aufgehoben oder ggf. durch Neufassen oder Ersetzen überschrieben werden“. Im neueren Sprachgebrauch wird der Begriff manchmal für Gesetze gebraucht, die der Stadt oder dem Land Berlin einen Sonderstatus zusprechen.
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