Berliner Grenzübergänge
Die Grenzübergänge in Berlin sind durch die Teilung Deutschlands entstanden. Ab 1952 gab es an der Außengrenze zwischen West-Berlin und dem DDR-Umland Grenzsicherungsanlagen und Übergänge bzw. Kontrollbahnhöfe. Nach dem Bau der Berliner Mauer 1961 kamen Übergänge innerhalb des Stadtgebiets der Viersektorenstadt Berlin, zwischen Ost-Berlin (sowjetischer Sektor) und West-Berlin (Sektoren der drei Westalliierten) hinzu. Anfangs waren es sehr wenige, im Laufe der Zeit wurde ihre Zahl aber nach zähen Verhandlungen ausgebaut. Die DDR-Bezeichnung für die Übergänge des kontrollierten Grenzverkehrs war Grenzübergangsstelle, GüSt oder GÜSt.
Beim Grenzübertritt gab es keinen Unterschied zwischen Ost-Berlinern und DDR-Bürgern: Ost-Berliner waren nach DDR-Sichtweise DDR-Bürger. Von westlicher Seite wurde der sowjetische Sektor von Groß-Berlin (Ost-Berlin) besatzungsrechtlich nicht als Bestandteil der DDR angesehen, wenngleich Ost-Berlin als Bezirk nach DDR- und sowjetischer Ansicht territorial zur DDR gehörte und deren Hauptstadt war. Aus westlicher Sichtweise gab es lediglich eine einheitliche deutsche Staatsbürgerschaft für die in der Bundesrepublik, in der DDR, in West-Berlin und in Ost-Berlin lebenden Bürger. Deswegen erhielten auch DDR-Bürger, wenn sie zu Besuch in der Bundesrepublik waren, ohne Probleme einen Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt.