Beschäftigungssicherung
Unter Beschäftigungssicherung versteht man Maßnahmen und Regelungen zur Vermeidung von Kündigungen und zur Sicherung der Einkommen von Beschäftigten. Hierfür können arbeitsmarktpolitische, tarifpolitische und betriebliche Instrumente verwendet werden.
Ziele der Beschäftigungssicherung sind:
- Kündigungen vermeiden und die Beschäftigten vor Arbeitslosigkeit schützen.
- Verhindern, dass die Beschäftigten durch die Absenkung von Arbeitszeit und Entgelt einseitig die Risiken und Lasten aufgebürdet bekommen.
- Relevantes Know-how in den Betrieben sichern und damit künftige Innovations- und Reaktionsfähigkeit für die Betriebe erhalten.
- Relevante industrielle Strukturen und Wertschöpfungsketten erhalten und stabilisieren.
- Entstehende Ausfallzeiten für gezielte Qualifizierung zu nutzen.
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