Beschwerde (deutsches Recht)
Die Beschwerde (lat. gravamen, zu gravis „schwer“) ist ein Rechtsbehelf gegen Entscheidungen, Beschlüsse und Maßnahmen einer Behörde oder eines Gerichts.
Sämtliche Beschwerden außerhalb von Gerichts- oder Verwaltungsverfahren gründen auf dem Petitionsrecht des Art. 17 GG.
Im Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist zu unterscheiden zwischen formlosen und förmlichen Rechtsbehelfen, die als Beschwerde bezeichnet werden.
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