Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (lateinisch actio negatoria) ist im Zivilrecht der Anspruch eines Rechtsinhabers gegen andere Rechtssubjekte, dass diese eingetretene rechtswidrige Handlungen beenden müssen oder künftige rechtswidrige Störungen zu unterlassen haben.

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