Besetzungsrüge

Die Besetzungsrüge und der dazugehörige Besetzungseinwand sind besondere Rechtsbehelfe im deutschen Strafprozess, die es erlauben, die Besetzung des Gerichts in einem laufenden Verfahren oder die Verletzung der Pflicht zur Mitteilung der Besetzung geltend zu machen. Die Besetzungsrüge ist durch das Strafverfahrenänderungsgesetz 1978 (StVÄG) geschaffen worden, um Verstöße gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter (nach Art. 101 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes) innerhalb eines Verfahrens zu beheben. Vorher war es notwendig, zuerst den Rechtsweg zu erschöpfen, um dann eine Verfassungsbeschwerde zu erheben.

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