Besitzkonstitut
Das Besitzkonstitut (lat. constitutum possessorium; auch Besitzauftragung genannt) ist eine besondere Vereinbarung beim Eigentumserwerb an beweglichen Sachen nach deutschem Sachenrecht. Es funktioniert so, dass der Veräußerer gemäß § 930 BGB im Besitz der Sache bereits ist und auch mit dem Eigentumsübergang bleibt. Statt einer Übergabe wird gemäß § 868 BGB ein Besitzmittlungsverhältnis vereinbart, das die Übergabe ersetzt (sogenanntes Übergabesurrogat). Veräußerer und Erwerber einigen sich darüber, dass der Veräußerer die Sache fortan als unmittelbarer Fremdbesitzer für den Erwerber besitzt und dass der Erwerber Eigentümer unter der Maßgabe wird, dass er lediglich mittelbaren Eigenbesitz ausübt.
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