Besonderes elektronisches Anwaltspostfach

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) ist ein elektronisches Postfach für Rechtsanwälte, aufbauend auf der EGVP-Infrastruktur. Das Postfach soll den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten die sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, mit Behörden und untereinander ermöglichen und den EGVP-Client für den Zugriff der Rechtsanwälte auf das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ablösen.

Seit dem 1. Januar 2018 besteht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO für Anwälte die sogenannte passive Nutzungspflicht: Sie haben die für das beA erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und Zugänge von Mitteilungen über das beA zur Kenntnis zu nehmen. Seit 1. Januar 2022 verpflichtet § 130d S. 1 ZPO Rechtsanwälte, Behörden sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts zur elektronischen Übermittlung von Dokumenten an Gerichte. Diese teilweise als aktive Nutzungspflicht bezeichnete elektronische Einreichung kann über beA, aber auch über andere nach § 4 Abs. 1 ERVV zugelassene elektronische Wege erfüllt werden.

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