Besserungsschein

Ein Besserungsschein ist bei einem Forderungsverzicht des Gläubigers ein abgegebenes schriftliches Versprechen des zahlungsunfähigen Schuldners, bei Besserung seiner Vermögensverhältnisse zunächst erlassene Schulden ganz oder teilweise zurückzuzahlen.

Der Besserungsschein dient oft als ein Instrument zur Prolongation, das vor allem bei Sanierungsmaßnahmen für in Zahlungsschwierigkeiten geratene Aktiengesellschaften angewandt wird. Er ist in diesen Fällen ein Genussschein, der Gläubigern eventuelle spätere Zahlungen verspricht. Ferner werden Besserungsscheine beim Verkauf von Wertpapieren verwendet, wenn der Wert des Papiers zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht richtig eingeschätzt werden kann.

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