Bestätigungsvermerk

Der Bestätigungsvermerk (umgangssprachlich „Testat“, aus lateinisch testatum, „das Bezeugte“) ist in der Wirtschaft und im Handelsrecht das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung des Jahresabschlusses von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen.

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