Bestattungsverfügung
Eine Bestattungsverfügung ist eine Erklärung eines lebenden Menschen, wie mit seiner Leiche nach seinem Tod verfahren werden soll. Unter juristischen Gesichtspunkten handelt es sich um eine Willenserklärung. Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tode. Sie ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes.
Sie kann unter Zuhilfenahme der Beratung eines Bestatters, einer Körperschaft öffentlichen Rechts (z. B. Kirchengemeinde) oder eines Notars erstellt werden. Eine Bestattungsverfügung kann vom Verfügenden jederzeit geändert oder ganz aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung richtet sich an die Totenfürsorgepflichtigen, wenn sie nicht zugleich mit einer postmortalen Vollmacht verbunden ist.
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