Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr

Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr ist in Deutschland eine nach §§ 299 ff. StGB mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe bedrohte Straftat, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren.

Diese Wirtschaftskorruption ist zu unterscheiden von der sogenannten Amtsträgerkorruption, deren Strafbarkeit in §§ 331 ff. StGB "Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung, Bestechung" geregelt ist.

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